Die staatliche Förderung für Sanierungsmaßnahmen ist so attraktiv wie nie zuvor. Mit den richtigen Programmen können Sie bis zu 70% der Kosten für Ihre Sanierung zurückbekommen. In diesem Ratgeber erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle aktuellen Förderprogramme 2026 – von BAFA über KfW bis zu Landesförderungen. Erfahren Sie, welche Zuschüsse Sie für Ihre Sanierung in Hamburg beantragen können.
✓ Das Wichtigste in Kürze
- ✓Heizungstausch: 30-70% Zuschuss (BAFA)
- ✓Dämmung & Fenster: 15-20% Zuschuss (BAFA)
- ✓Barrierefreier Umbau: 12,5% Zuschuss (KfW)
- ✓Wichtig: Antrag IMMER vor Auftragsvergabe stellen!
1. BAFA-Förderung (BEG Einzelmaßnahmen)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen mit direkten Zuschüssen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
1.1 Heizungstausch (BEG EM Heizung)
Der Heizungstausch ist die am höchsten geförderte Maßnahme. Die Grundförderung beträgt 30% und kann durch verschiedene Boni auf bis zu 70% erhöht werden.
| Heizsystem | Grundförderung | Max. mit Boni | Max. förderfähig |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 30% | 70% | 30.000 € |
| Biomasse (Pellets) | 30% | 70% | 30.000 € |
| Solarthermie | 25% | 25% | 30.000 € |
| Anschluss Wärmenetz | 30% | 70% | 30.000 € |
1.2 Zusätzliche Boni
+20%
Klimageschwindigkeits-Bonus
Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung
+30%
Einkommens-Bonus
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
+5%
Effizienz-Bonus
Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme/Wasser
70%
Maximale Förderung
Deckelung bei 70% der förderfähigen Kosten
1.3 Gebäudehülle (BEG EM Gebäudehülle)
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) gibt es einen Grundzuschuss von 15%. Mit dem iSFP-Bonus erhöht sich dieser auf 20%.
| Maßnahme | Förderung | Mit iSFP | Max. förderfähig |
|---|---|---|---|
| Fassadendämmung | 15% | 20% | 30.000 € |
| Dachdämmung | 15% | 20% | 30.000 € |
| Kellerdeckendämmung | 15% | 20% | 30.000 € |
| Fenster & Außentüren | 15% | 20% | 30.000 € |
| Sommerlicher Wärmeschutz | 15% | 20% | 30.000 € |
📋 Was ist ein iSFP?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine Energieberatung, die Ihnen einen maßgeschneiderten Plan für die Sanierung Ihres Gebäudes erstellt. Die Beratung selbst wird mit bis zu 80% gefördert (max. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser). Mit einem iSFP erhalten Sie 5% mehr Förderung für alle Einzelmaßnahmen.
2. KfW-Förderung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Programme für die Sanierung. Anders als beim BAFA handelt es sich meist um zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen.
2.1 KfW 261 – Wohngebäude Kredit
Für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es Kredite bis zu 150.000 € pro Wohneinheit mit Tilgungszuschüssen von 5-45% je nach erreichtem Standard.
| Effizienzhaus-Standard | Tilgungszuschuss | Max. Kredit | Max. Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 45% | 150.000 € | 67.500 € |
| Effizienzhaus 55 | 40% | 150.000 € | 60.000 € |
| Effizienzhaus 70 | 35% | 150.000 € | 52.500 € |
| Effizienzhaus 85 | 30% | 150.000 € | 45.000 € |
| Effizienzhaus Denkmal | 25% | 150.000 € | 37.500 € |
2.2 KfW 455-B – Altersgerecht Umbauen
Für den barrierefreien Umbau gibt es einen Investitionszuschuss von 12,5% der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € pro Wohneinheit.
💰 KfW 455-B Förderung
Zuschuss
Max. Zuschuss
Max. förderfähig
3. So stellen Sie den Antrag
Die korrekte Antragstellung ist entscheidend für den Erhalt der Förderung. Beachten Sie unbedingt die richtige Reihenfolge!
📝 Ablauf der Antragstellung
Energieberater beauftragen
Für die meisten Maßnahmen vorgeschrieben
Angebote einholen
Von Fachbetrieben, noch NICHT beauftragen!
Förderantrag stellen
VOR Auftragsvergabe! Sonst keine Förderung!
Zuwendungsbescheid abwarten
Bearbeitungszeit ca. 2-4 Wochen
Auftrag vergeben & Maßnahme durchführen
Erst jetzt dürfen Sie beauftragen
Verwendungsnachweis einreichen
Mit Rechnungen und Bestätigung des Energieberaters
Zuschuss erhalten
Auszahlung auf Ihr Konto
⚠️ Wichtiger Hinweis
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme und vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden grundsätzlich abgelehnt! Ausnahme: Planungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden.
Förderung für Ihre Sanierung berechnen
Mit unserem Kostenrechner erhalten Sie eine Übersicht der möglichen Förderung für Ihre geplante Sanierung.
4. Steuerliche Förderung
Neben den direkten Zuschüssen können Sie Sanierungskosten auch steuerlich geltend machen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
4.1 Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum können Sie 20% der Kosten (max. 40.000 €) über 3 Jahre von der Steuerschuld abziehen. Diese Förderung ist nicht kombinierbar mit BAFA/KfW-Zuschüssen.
4.2 Handwerkerleistungen (§ 35a EStG)
Unabhängig von anderen Förderungen können Sie 20% der Arbeitskosten (max. 6.000 €/Jahr = 1.200 € Steuerersparnis) für Handwerkerleistungen absetzen. Dies gilt auch für nicht geförderte Maßnahmen.
5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
BAFA und KfW können für verschiedene Maßnahmen kombiniert werden (z.B. BAFA für Heizung, KfW für Effizienzhaus). Für dieselbe Maßnahme ist eine Doppelförderung nicht möglich. Die steuerliche Förderung nach § 35c ist nicht mit BAFA/KfW kombinierbar.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
BAFA-Anträge werden in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen bearbeitet. Bei KfW kann es etwas länger dauern. Planen Sie diese Zeit bei Ihrem Projekt ein.
Brauche ich immer einen Energieberater?
Für die meisten BAFA-Maßnahmen ja. Für KfW 455-B (Barrierefreiheit) nicht. Die Energieberatung selbst wird mit bis zu 80% gefördert und lohnt sich, um die optimale Förderung zu erhalten.
Was passiert, wenn die Fördermittel aufgebraucht sind?
Die BEG-Förderung ist nicht budgetiert und steht dauerhaft zur Verfügung. Bei KfW-Programmen kann es zu Wartezeiten kommen, wenn die Mittel erschöpft sind. Informieren Sie sich vor Antragstellung über den aktuellen Stand.
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